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   FG Niedersachsen, 31.07.2001 - 6 K 821/97   

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https://dejure.org/2001,8746
FG Niedersachsen, 31.07.2001 - 6 K 821/97 (https://dejure.org/2001,8746)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.07.2001 - 6 K 821/97 (https://dejure.org/2001,8746)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Juli 2001 - 6 K 821/97 (https://dejure.org/2001,8746)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Organisatorische und wirtschaftliche Eingliederung als Merkmale der gewerbesteuerlichen Organschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Organisatorischen Eingliederung bei der Organschaft; Gewerbliche Tätigkeit des Organträgers ab einer gewissen Größenordnung; Bildung des maßgeblichen Geschäftswillens bei ausländischen Muttergesellschaft des Organträgers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbesteuermessbetrag; Organschaft; Eingliederung; Umsatz des Organkreises; Gewerbebetrieb des Organträgers; Umsatzvergleich - Organisatorischen Eingliederung bei der Organschaft trotz Bildung des maßgeblichen Geschäftswillens bei der ausländischen Muttergesellschaft ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Organisatorischen Eingliederung bei der Organschaft trotz Bildung des maßgeblichen Geschäftswillens bei der ausländischen Muttergesellschaft des Organträgers; gewerbliche Tätigkeit des Organträgers bei Betätigung ab einer gewissen Größenordnung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 40
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 18.04.1973 - I R 120/70

    Voraussetzungen der wirtschaftlichen Eingliederung und Anerkennung eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.07.2001 - 6 K 821/97
    Allerdings ist es nicht erforderlich, dass der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit des Organkreises bei dem herrschenden Unternehmen liegen muss (vgl. BFH-Urteil vom 18. April 1973 I R 120/70, BFHE 110, 17, BStBl II 1973, 740).

    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, muß nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse beurteilt werden (vgl. Urteil vom 18. April 1973 I R 120/70, BFHE 110, 17, BStBl II 1973, 740).

  • BFH, 13.09.1989 - I R 110/88

    Zum Begriff der wirtschaftlichen Eingliederung bei Organschaft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.07.2001 - 6 K 821/97
    Die wirtschaftliche Eingliederung erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass das herrschende Unternehmen (Organträger) eigene gewerbliche Zwecke verfolgt, denen sich das beherrschte Unternehmen im Sinne einer Zweckabhängigkeit unterordnen kann (BFH-Urteile vom 26. April 1989 I R 152/84, BFHE 157, 127, BStBl II 1989, 668; vom 13. September 1989 I R 110/88, BFHE 158, 346, BStBl II 1990, 24).
  • BFH, 26.04.1989 - I R 152/84

    Zum Begriff der wirtschaftlichen Eingliederung bei Organschaft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.07.2001 - 6 K 821/97
    Die wirtschaftliche Eingliederung erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass das herrschende Unternehmen (Organträger) eigene gewerbliche Zwecke verfolgt, denen sich das beherrschte Unternehmen im Sinne einer Zweckabhängigkeit unterordnen kann (BFH-Urteile vom 26. April 1989 I R 152/84, BFHE 157, 127, BStBl II 1989, 668; vom 13. September 1989 I R 110/88, BFHE 158, 346, BStBl II 1990, 24).
  • BFH, 15.04.1970 - I R 122/66

    Organschaft - Steuerrechtliche Anerkennung - Muttergesellschaft -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.07.2001 - 6 K 821/97
    Das ergibt sich bereits daraus, dass unter weiteren Voraussetzungen auch die Leitung mehrerer abhängiger Unternehmen im Sinne einer geschäftsleitenden Holding als gewerbliche Betätigung des Organträgers ausreicht (BFH-Urteile vom 14. Oktober 1987 I R 26/84, BFH/NV 1989, 192; vom 15. April 1970 I R 122/66, BFHE 99, 123, BStBl II 1970, 554).
  • BFH, 24.07.1998 - I B 7/98

    Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung bei untergeordneter Tätigkeit?

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.07.2001 - 6 K 821/97
    Dies schließt jedoch nicht aus, dass gegebenenfalls auch andere Kriterien und Anhaltspunkte hilfreich sein können (BFH-Beschluss vom 24. Juli 1998 I B 7/98, BFH/NV 1999, 373).
  • BFH, 05.06.1996 - I B 113/96

    Vorliegen einer gewerbesteuerrechtlichen Organschaft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.07.2001 - 6 K 821/97
    Die wirtschaftliche Eingliederung ist nicht deswegen zu verneinen, weil die Eingliederung zu Beginn nur unvollkommen angelegt war und sich erst in der Folgezeit - dem ursprünglichen Plan entsprechend - verstärkte (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Juni 1996 I B 113/95, BFH/NV 1996, 928).
  • BFH, 14.10.1987 - I R 26/84

    Organschaftsverhältnis zwischen einer Kommanditgesellschaft (KG) und einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.07.2001 - 6 K 821/97
    Das ergibt sich bereits daraus, dass unter weiteren Voraussetzungen auch die Leitung mehrerer abhängiger Unternehmen im Sinne einer geschäftsleitenden Holding als gewerbliche Betätigung des Organträgers ausreicht (BFH-Urteile vom 14. Oktober 1987 I R 26/84, BFH/NV 1989, 192; vom 15. April 1970 I R 122/66, BFHE 99, 123, BStBl II 1970, 554).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.10.1994 - 1 K 2207/92

    Gewerbesteuer; wirtschaftliche Eingliederung bei Organschaft

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.07.2001 - 6 K 821/97
    Die vergleichende Betrachtung stößt vielmehr dort an ihre Grenze, wo die Umsätze des Organträgers einen solchen Umfang angenommen haben, dass allein aufgrund des absoluten Umfangs der Betätigung diese nicht mehr als von untergeordneter Bedeutung angesehen werden kann (a.A. FG Neustadt Urteil vom 19. Oktober 1994 1 K 2207/92, EFG 1995, 685).
  • BFH, 05.06.1996 - I B 113/95
    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.07.2001 - 6 K 821/97
    Die wirtschaftliche Eingliederung ist nicht deswegen zu verneinen, weil die Eingliederung zu Beginn nur unvollkommen angelegt war und sich erst in der Folgezeit - dem ursprünglichen Plan entsprechend - verstärkte (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Juni 1996 I B 113/95, BFH/NV 1996, 928).
  • FG Saarland, 20.07.2004 - 1 V 131/04

    Organisatorische Eingliederung bei gewerbesteuerlicher Organschaft (§ 2 Abs. 2

    Von einer organisatorischen Eingliederung sei daher auszugehen, wenn gewährleistet sei, dass der Wille des Organträgers in der Organgesellschaft jederzeit durchsetzbar sei und tatsächlich von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht werde (FG Berlin 6 K 6294/93 vom 13. Mai 1998, EFG 1999, 82, 83; Niedersächsisches FG 6 K 821/97 vom 31. Juli 2001, EFG 2002, 40, 41; Frotscher, KStG/UmwStG, § 14 KStG Rz. 150).

    Die organisatorische Eingliederung bedeute demnach die Möglichkeit, ständig in die laufende Geschäftsführung der Organgesellschaft einzugreifen (FG Niedersachsen vom 31. Juli 2001 6 K 821/97, EFG 2002, 40; bestätigt durch BFH vom 7. August 2002 I R 83/01, BFH/NV 2003, 345).

  • BFH, 07.08.2002 - I R 83/01

    Organgesellschaft; wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 40 abgedruckt.
  • OVG Niedersachsen, 24.09.2009 - 9 LB 50/09

    Beteiligter; Erstattungszinsen; Gewerbesteuer; Gläubiger; Organgesellschaft;

    Das Niedersächsische Finanzgericht hob die Gewerbesteuermessbescheide mit Urteil vom 31. Juli 2001 (6 K 821/97) auf.
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